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Bewertungskriterien

Die Bewertung der Teilnehmer durch die Bewertungskommission erfolgt anhand verschiedener Kriterien aus insgesamt 5 Kategorien. Pro Kategorie können von der Kommission max. 20 Punkte vergeben werden. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt also 100 Punkte.

Unten auf dieser Seite sind die einzelnen Kriterien in den jeweiligen Kategorien aufgelistet. Weitergehende Informationen zur Anwendung der Bewertungskriterien finden sich im Leitfaden zum Bundeswettbewerb.

Dorfwettbewerb

 

Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen

Zukunftsperspektive für das Dorf
Zukunftsfähigkeit des entwickelten Konzepts
Umsetzung des Konzepts
Einbindung von Nachhaltigkeitsstrategien

Baugestaltung und Siedlungsentwicklung

Unverwechselbarkeit und Charakter
Integration neuer Wohn- und Gewerbegebiete in das Gesamtbild des Dorfes
Umnutzung nicht mehr ursprünglich genutzter Bausubstanz
Erhalt, Pflege und Nutzung ortsbildprägender historischer Gebäude (sachgerechte Sanierung, harmonische Einbindung, Materialien, Bebauungsplan)
Zustand von gemeinschaftlich genutzten Gebäuden und Anlagen (Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplatz, Brunnen, Denkmale)
Nutzung der Flächen
(flächensparend, effizient, nachhaltige Nutzung, funktional durchdacht)

Gesamtbild

Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort
Unterstützung durch Gemeinde und Landkreis
Verbindung der vier oben genannten Fachbewertungsbereiche

 

Soziale und kulturelle Aktivitäten

Soziale und kulturelle Einrichtungen
Beitrag von Vereinen, Jugendgruppen und Bürgerinitiativen zum Dorfleben und zur Dorfentwicklung
Vermittlung von Dorfgeschichte sowie Förderung und Erhalt von Dorftradition
Zustand/Ausrüstung von Krippen, Kindertagesstätten und Schulen

Grüngestaltung/-entwicklung und das Dorf in der Landschaft

Stellenwert der Begrünung im Dorf
Prinzipien der Grüngestaltung von privaten und öffentlichen Flächen des Ortes (dem dörflichen Charakter entsprechend, Pflanzenarten und -sorten, Umweltorientierung)
Umgang mit naturnahen Lebensräumen und ökologisch wertvollen Flächen
Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Biotopschutzes
Erhalt, Nutzung und Pflege von außerhalb des Ortes gelegenen Flächen oder Einrichtungen (Gemeindewald, Kapellen, Wegekreuze, anderes Land im Eigentum der Kommune, etc.)